Dieser Beitrag wurde am 11.07.2023 zuletzt aktualisiert.
Die Ausstellung von Kinderreisepässen wird eingestellt, so hat es der Bundestag beschlossen. Was diese Änderung für Familien bedeutet und wie sie sich darauf vorbereiten können – hier sind die Details.
Kinderreisepass ab 2024 nicht mehr verfügbar
Für Eltern, die häufig mit ihren jüngeren Kindern weite Reisen unternehmen, gehört die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses fast jährlich zur Routine. Dieser kostet 13 Euro und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Das verursacht zwar bürokratischen Aufwand, sorgt aber auch dafür, dass das Kind eindeutig identifiziert werden kann. Für diejenigen, die seltener reisen, sind die Kosten auch niedriger als für einen regulären Reisepass. So war es bisher. Doch die Zeiten ändern sich: Ab dem kommenden Jahr soll der Kinderreisepass nicht mehr verfügbar sein, so hat der Bundestag entschieden. Die Entscheidung des Bundesrates steht jedoch noch aus.
Reisen ohne Kinderreisepass: Welche Alternativen gibt es?
Anstelle des Kinderreisepasses sollen Eltern in der Zukunft ein neues elektronisches Dokument für ihre Kinder beantragen können. Dieses soll länger gültig sein und mehr Möglichkeiten für Reisen weltweit bieten. Der Grund dafür ist, dass der Kinderreisepass, der für Kinder unter zwölf Jahren ausgestellt wird, nur ein Jahr gültig ist. Zudem gab es aufgrund des fehlenden Speicherchips, unter anderem für Fingerabdrücke, manchmal Probleme bei der Einreise in einige Länder. In einigen Fällen war deshalb ein zusätzliches Visum für Kinder erforderlich. Dies soll sich nun ändern und die Reisepässe für Erwachsene und Kinder sollen vereinheitlicht werden. Mit einer Ausnahme: Der neue elektronische Reisepass für Kinder hat eine Gültigkeit von sechs Jahren, während der Reisepass für Erwachsene über 24 Jahre zehn Jahre gültig ist.
Laut dem Beschluss des Bundestages wird der Kinderreisepass bereits zum Jahreswechsel abgeschafft. Das bedeutet, dass Familien ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr beantragen können. Sie können jedoch bereits jetzt den elektronischen Reisepass beantragen.
Elektronischer Kinderreisepass: Nachteile hinsichtlich der Gültigkeitsdauer
Die Vorteile des neuen und vereinheitlichten Reisepasses sind offensichtlich: weniger Bürokratie und möglicherweise eine einfachere Einreise. Ob das alte oder das neue Modell kosteneffektiver ist, hängt davon ab, wie oft das Kind reist und ob die Eltern eine Verlängerung oder einen neuen Kinderreisepass beantragt haben (die Verlängerung kostet nur 6 Euro, ist aber nicht immer möglich).
Ein offensichtlicher Nachteil der neuen Regelung betrifft jedoch die Gültigkeit und damit indirekt die Kosten. Denn um gültig zu sein, muss das Kind auf dem Reisepass eindeutig zu erkennen sein. Dies kann bei Kindern, die sich in ihren ersten Lebensjahren stark verändern, problematisch sein. Dieser Aspekt wurde auch in dem Entwurf des nun verabschiedeten Gesetzes hervorgehoben. Dort steht: „Für die Ausstellung von regulären Personalausweisen und Reisepässen für Kinder von 0 bis 6 Jahren werden aufgrund der raschen äußerlichen Veränderung der Kinder höhere Kosten für die Eltern entstehen.“
Kind muss eindeutig erkennbar sein – Grund für vorzeitigen Ablauf?
Es wird weiter erläutert, dass die Dokumente aus diesem Grund möglicherweise vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig werden und somit die Ausstellung eines neuen, gebührenpflichtigen Dokuments erforderlich ist. Kurz gesagt, Eltern müssen möglicherweise vor Ablauf der sechs Jahre einen neuen Reisepass für ihr Kind beantragen, wenn dieses nicht mehr eindeutig erkennbar ist. Dies ist jedoch subjektiv. Wer genau und wann die Ungültigkeit des Reisepasses feststellt, wird nicht weiter erläutert.
Die Abschaffung des Kinderreisepasses ist jedoch noch nicht vollständig in Stein gemeißelt. Denn der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.